Versicherungen im Blick

Personenversicherungen

Sachversicherungen

Versicherungen > Personenversicherungen > Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Fast alle kennen ihn, aber nur die wenigsten wissen, was sich wirklich hinter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung verbirgt. Die meisten Missverständnisse ergeben sich dabei aus der inkorrekten Gleichsetzung der Wörter "Arbeit" und "Beruf". Viele meinen, dass derjenige berufsunfähig ist, der nicht mehr arbeiten kann. Das ist jedoch falsch. Berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Mensch dann, wenn er seinen BERUF nicht mehr ausüben kann. Das heißt zum Beispiel, dass ein Koch, der sich bei einem Unfall die Nase bricht und sein Riechvermögen einbüßt, berufsunfähig ist und daher Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, obwohl er natürlich durchaus eine andere Tätigkeit ausüben kann, zum Beispiel die des Mechanikers.

Worauf sollte man achten, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte? Erst einmal natürlich darauf, dass man sich an die richtige Versicherung wendet. Tatsache ist, dass in keinem anderen Bereich ein so harter Wettbewerb herrscht und so unterschiedliche Verträge angeboten werden, wie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das heißt natürlich zunächst einmal, dass die Höhe der Prämien variiert. Genauso groß, wenn nicht größer, sind allerdings die qualitativen Unterschiede. Worauf sollte man achten, bevor man sich für ein Angebot unterscheidet?

Das wichtigste Kriterium ist die Regelung der Dauer der Berufsunfähigkeit. Gute Versicherungen zahlen, wenn der Versicherungsnehmer sechs Monate oder länger seinen Beruf nicht ausüben kann. Von einem Vertrag, der für eine Zahlung eine längere Berufsunfähigkeit als sechs Monate vorsieht, sollte man tunlichst die Finger lassen.

Ein weiteres Kriterium ist der Verzicht auf die so genannte "abstrakte Verweisung", wie es so schön im Versicherung Deutsch heißt. Unter abstrakte Verweisung versteht man die Möglichkeit, dass die Versicherung die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Versicherungsnehmer könne zwar nicht genau den gleichen Beruf, aber doch eine ähnliche Tätigkeit wie bisher ausüben. Im Klartext: Ein wegen eines Knieleidens berufsunfähiger Briefzusteller könne stattdessen ja als Briefsortierer arbeiten. Ein Vertrag, der der Versicherung eine solche Möglichkeit bietet, sollte nicht unterschrieben werden.

© Versicherungen-im-Blick.de 2007-2011   |   Impressum & Datenschutz   |   Webtipps