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Rechtsschutzversicherung

Auf hoher See und vor Gericht, da hilft einem nur der liebe Gott.

Völlig falsch ist diese alte Weisheit sicher nicht, aber in der heutigen Zeit sind nicht nur die riesigen Stahlschiffe um einiges sicherer als ihre aus Holz gebauten Vorgänger, auch aus den meisten Gerichtsverfahren geht derjenige als Sieger hervor, dessen Sache juristisch unangreifbar ist. Trotzdem gilt weiterhin, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer ein und dasselbe sind – immerhin sind Rechtsstreitigkeiten für gewöhnlich mit immensen Kosten verbunden; Kosten, die nicht jeder zu tragen imstande ist. Um das Risiko auszuschalten, eine Klage wegen der vorherzusehenden hohen finanziellen Belastungen nicht führen zu können beziehungsweise einen Prozess zu verlieren und auf den gesamten Kosten – den eigenen und denen des Gegners – sitzen zu bleiben, braucht man eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn man Klage einreicht oder selber verklagt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Gutachter gebühren. Verliert man seinen Prozess und muss die Anwaltskosten des Gegners zahlen, werden auch diese von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Letztere tritt auch auf den Plan, wenn man seinen Prozess gewinnt und trotzdem auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt; zum Beispiel, wenn der Prozessgegner zahlungsunfähig ist. Oder wenn ein Prozess in einem Vergleich endet – dann tragen beide Seiten jeweils ihre eigenen Kosten. Oder in erster Instanz in einem Arbeitsgerichtsprozess – hier müssen beide Parteien ihren Anwalt selbst bezahlen, ganz egal, wie der Rechtsstreit ausgeht.

Ausgehend von der eigenen beruflichen und privaten Lebenssituation kann man sich seine persönliche Rechtsschutzversicherung zusammenstellen. Wer beispielsweise ein Mietshaus erbt, sollte sich speziell im Bereich Miet- und Grundstücksrecht versichern lassen. Wer selbständig ist, sollte den beruflichen Bereich extra versichern lassen. Wer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit häufig mit dem Finanzamt zu tun hat, sollte sein Augenmerk auf die Absicherung im Bereich Steuerstreitigkeiten richten.

Gibt es auch Streitfälle, die von der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden? Ja, wenn auch nur wenige. Beispiele wären Verfahren wegen Falschparkens sowie gerichtliche Auseinandersetzungen um Wettschulden.

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