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Reiseversicherung

Was ist die wunderbarste Zeit des Jahres: Na klar, die Urlaubszeit. Nichts Schöneres gibt es, als nach einem Jahr harter Arbeit im Sommer die Koffer zu packen, dem Alltagsstress zu entfliehen und sich mal richtig zu entspannen. Damit der Urlaub aber auch tatsächlich die ersehnte Erholung bringt, sollte man Vorsorge treffen und sich, so weit es geht, mittels einer Reiseversicherung gegen eventuelles Missgeschick absichern.

Welche Arten von Reiseversicherung gibt es? Ganz weit oben auf der Liste steht die Auslandsreisen-Krankenversicherung. Statistiken zeigen, dass nicht weniger als jeder neunte im Urlaub erkrankt! Unerlässlich ist eine solche Versicherung daher bei Reisen ins nichteuropäische Ausland; aber auch wer innerhalb der Grenzen Europas bleibt, sollte es sich gut überlegen, ob er sich wirklich auf seine Krankenkasse in Deutschland verlässt. Die erstattet ihren Mitgliedern zwar die im Ausland angefallenen Behandlungskosten; allerdings nur dann, wenn der Kranke den bürokratisch genau vorgeschriebenen Weg gegangen ist, und das ist häufig nicht der Fall, vor allem dann nicht, wenn er die Landessprache nicht beherrscht und/oder wenn die Erkrankung bzw. Verletzung ernsthafter Natur war und alles ganz schnell gehen musste.

Eine weitere sehr empfehlenswerte Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung (www.pieperly.de). Sie kommt dann zum Tragen, wenn man aus einem wichtigen Grund die Reise nicht antreten konnte, zum Beispiel im Falle von Krankheit oder Unfall. Auch wenn ein naher Angehöriger krank wird, einen Unfall erleidet oder gar stirbt, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Wenn beispielsweise eine fünfköpfige Familie einen Urlaub gebucht hat, eines der Kinder aber krank würde, dann würde die Versicherung die Kosten für den Reiserücktritt der ganzen Familie tragen.

Eine wenig bekannte, dafür aber um so empfehlenswertere Reiseversicherung ist die Reiseabbruchversicherung. Was passiert zum Beispiel, wenn man seinen Urlaub bereits angetreten hat, und ein naher Verwandter stirbt? Oder man wird krank? Dann springt die Reiseabbruchversicherung ein und ersetzt die nicht in Anspruch genommenen Urlaubsleistungen sowie gegebenenfalls die Kosten für einen kurzfristig gebuchten, teuren Flug in die Heimat.

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