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Private Rentenversicherung

Einst fragte Bundeskanzler Konrad Adenauer seinen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard zerknirscht, wenn denn die Rentenkassen leer seien. „In vierzig Jahren“, erwiderte der. „Dann ist ja gut“, meinte der Alte und lächelte froh. „In vierzig Jahren bin ich lange tot.“

Was sich vor einigen Jahren noch wie eine lustige Anekdote aus den goldenen 50er angehört haben mag, finden die meisten heute überhaupt nicht mehr zum Lachen. Tatsache ist: Die Kassen der öffentlichen Rentenversicherung sind leer; die Beitragszahlungen sind ständig im Sinken begriffen; und die Rentner müssen sich immer häufiger mit Nullrunden abfinden. Wobei die heute lebenden Rentner sich noch glücklich schätzen dürfen. Zwar hinken ihre Rentenerhöhungen der Inflation hinterher, aber die meisten von ihnen bekommen wenigstens noch soviel Geld, dass sie einen würdigen Lebensabend genießen können und ihnen Altersarmut erspart bleibt.

Künftige Rentnergenerationen dürften es schwerer, viel, viel schwerer haben. Zwar zahlen sie weiterhin fleißig in die öffentliche Rentenversicherung ein; aber da ihre Zahlungen aufgrund des Generationenvertrags ja nicht ihnen, sondern den jetzigen Rentnern zugute kommen, müssen sie sich wohl oder übel damit abfinden, dass sie als Rentner nicht viel mehr als eine Grundsicherung werden. Schuld daran sind vor allem die sinkenden Geburtenraten; in einigen Jahren wird es einfach nicht mehr genug Menschen, sprich Beitragszahler geben, um die Renten derjenigen, die sich dann im Rentenalter befinden, zu finanzieren.

Was also tun, wenn man nicht gerade Millionär ist und viel Geld beiseite legen kann?

Eine sehr gute Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Solch eine Versicherung bietet gleich mehrere Vorteile: Sie garantiert eine Altersrente auf Lebenszeit. Sie ist zwar nicht steuerfrei (seit dem 1. Januar 2005 müssen auch Renten besteuert werden, haben unsere Volksvertreter in Berlin beschlossen); die Versicherungen bieten jedoch Modelle an, die die Steuerlast minimieren. Und sie beinhaltet eine Prämienrückerstattung im vorzeitigen Todesfall; würde der Versicherungsnehmer also zu einem Zeitpunkt sterben, an dem er sich noch im Erwerbsleben befindet, so würden seine Angehörigen das bereits ein bezahlte Geld zurückerhalten.

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