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Haftpflichtversicherung

Für welche Versicherungen werden in Deutschland wohl die meisten Policen abgeschlossen? Richtig, für die Haftpflichtversicherung. 67 Prozent, also genau zwei Drittel aller Deutschen haben sie, was gut klingt, aber im Prinzip immer noch zu wenig ist. Schließlich ist allgemein anerkannt, dass die private Haftpflichtversicherung die mit Abstand wichtigste Versicherung ist, und zwar aus zwei Gründen: Erstens deckt sie diejenigen Risiken ab, die sich aus der allgemeinen Lebensführung ergeben; Risiken also, die ein jeder Mensch auf sich nimmt ganz allein durch die Tatsache, dass er existiert. Zweitens deckt sie Schadenfälle und die daraus resultierenden Kosten ab, für deren Begleichung fast allen Menschen die finanziellen Mittel eindeutig fehlen.

Wie eine Haftpflichtversicherung funktioniert, ist im Großen und Ganzen allgemein bekannt. Vereinfacht gesagt kann der Versicherungsnehmer, wenn er einen Schaden angerichtet hat, diesen über seine Haftpflichtversicherung abwickeln. So weit, so gut. Trotzdem bleiben noch einige Fragen offen. Was ist zum Beispiel, wenn man fälschlicherweise beschuldigt wird, einen Schaden angerichtet zu haben? Muss man diese Anschuldigung dann selber abwehren? Die Antwort ist einfach: Nein, das muss man nicht. Werden unbegründete Ansprüche geltend gemacht, so kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die Abwehr dieser Ansprüche. Die Haftpflichtversicherung fungiert in diesem Fall also gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung.

Weiterhin hört man gelegentlich, dass eine Versicherung für den von einem ihrer Kunden angerichteten Schaden nicht aufgekommen ist. Wann und aus welchen Gründen kann eine Versicherung nicht gezwungen werden, zu zahlen? Die Antwort: Gründe gibt es mehrere; sie treten allerdings viel seltener auf, als gemeinhin angenommen; in den meisten Fällen zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden. Schwer zu glauben, aber selbst in Fällen von grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung einspringen. Nicht zahlen muss sie allerdings, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist, wobei sich die Versicherungen in letzteren Fällen sehr häufig kulant zeigen und den Schaden übernehmen.

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