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Kfz-Versicherung

Es gibt wohl kaum eine Versicherungsart, über die Laien, sprich Nichtversicherungsfachleute, soviel wissen wie über die Kfz-Versicherung. Der Grund liegt auf der Hand: Für Autofahrer ist die Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, und da die meisten Deutschen nun mal Autofahrer sind, sind sie natürlich schon einmal mit dieser Versicherungsart konfrontiert worden; sei es beim Abschluss des Vertrags und/oder – was leider nur allzu häufig der Fall ist – nach einem Verkehrsunfall.

Mit den Grundprinzipien der Kfz-Versicherung vertraut zu sein bedeutet allerdings nicht, sich auch mit Feinheiten und Details auszukennen. Ein Beispiel: Wer weiß schon, dass eine Versicherung prinzipiell jeden Autofahrer aufnehmen muss, der bei ihr eine Kfz-Versicherung abschließen will? Eine Nichtaufnahme muss von der Versicherung explizit begründet werden; ein Grund wäre zum Beispiel, dass der Antragssteller schon zu viele Unfälle verursacht hat. Sie darf aber nicht mit seiner Gruppenzugehörigkeit begründet werden (zum Beispiel dürfte eine Versicherung einem Antragsteller das Zustandekommen eines Vertrags nicht deshalb verweigern, weil der Antragsteller kein Deutscher ist).

Ein weiteres Beispiel für eine eher wenig bekannte Regelung ist die, dass ein Autofahrer noch vor Vertragsablauf seine Police kündigen darf, wenn er nach einem Unfall mit der Art und Weise, wie die Versicherung den Schaden reguliert hat, nicht einverstanden ist. Eine Begründung für die außerordentliche Kündigung ist übrigens nicht notwendig; die Mitteilung, dass man nicht zufrieden ist und deshalb den Vertrag vorzeitig auflöst, reicht völlig aus.

Und noch ein Beispiel für eine Vorschrift, die wohl nur den wenigsten bekannt sein dürfte: Ein Autofahrer verursacht einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel durch Trunkenheit). Seine Versicherung muss natürlich zahlen. Allerdings holt sie sich anschließend von ihm das Geld wieder, oder? Das stimmt nur bedingt! Denn mehr als 5000 Euro (in Extremfällen bis zu 10.000 Euro) bekommt sie nicht. Das soll allerdings keine Aufforderung zum Rowdytum auf der Straße sein; am besten ist immer noch, man hält sich an die Verkehrsregeln und muss seine Kfz-Versicherung niemals in Anspruch nehmen.

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